Dies ist die Abschrift eines Schreibens vom 8.4.2014 der Bizirkshauptmannschaft Mödling
Absage
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MÖDLING Fachgebiet Forstwesen Mödling Bahnstraße 2
Österreichischen Alpenverein Sektion Teufenstein Perchtoldsdorf — Volkstanzgruppe Leopold Ruthofer Corneliusgasse 18 2380 Perchtoldsdorf
Datum 08. April 2014
Betrifft
Sonnwendfeier am 21.6.2014
Sehr geehrter Herr Ruthofer!
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.3.2014 muss Ihnen aus forstrechtlicher Sicht Folgendes mitgeteilt werden.
Gem. § 40 Abs. 1 Forstgesetz 1975 ist im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Wald Nähe (Gefährdungsbereich) das Entzünden oder Unterhalten von Feuer und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten.
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr wurde von der Bezirkshauptmannschaft Mödling als zuständige Forstbehörde mit 1. April 2014 die Sogenannte Waldbrandverordnung erlassen.Siehe Beilage.
Aus diesem Grund kann Ihnen aus derzeitiger Sicht für das beabsichtigte Sonnwendfeuer keine forstrechtliche Genehmigung erteilt werden. Bei allem Verständnis für die Ausübung eines Jahrhundert langen Brauchtums werden Sie ersucht dieses Verbot zur Kenntnis zu nehmen. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Holzstoß handelt, ist bei den derzeitigen Witterungsbedingungen nicht auszuschließen, dass in Folge von Funkenflug ein Waldbrand entstehen kann, zumal die Teufelsteinhütte inmitten eines Waldgebietes zu liegen kommt.